Runderlasse und Rundverfügungen ab 2021
- Runderlass vom 7. April 2021 Neufassung der Gemeindekassenverordnung Doppik als Kommunalkassen- und Buchführungsverordnung (KomKBVO)
- Runderlass vom 8. Juli 2021 Bewertung von unbefristet gestundeten Forderungen aus dem Beitragsschuldverhältnis nach dem KAG-LSA
- Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und zur Eröffnungsbilanz; Ergänzung zum Runderlass vom 15. Oktober 2020
- Erlass vom 09. Dezember 2021 Haushaltskonsolidierung nach § 100 Abs. 3 bis 5 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemielage
- Runderlass vom 21. April 2022 Erleichterungen zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
- Runderlass vom 26. September 2022 Erleichterungen zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund zu erwartender Engpässe bei der Energieversorgung mit Gas sowie des Anstiegs des Endstrompreises
- Runderlass vom 25. Oktober 2022 Gesetz über die Auflösung der Personenzusammenschlüsse alten Rechts in Sachsen-Anhalt vom 19. November 2021; Bilanzierungshinweise
- Runderlass vom 10. November 2022 Kommunalaufsichtliche Maßnahmen zur Erstellung rückständiger Jahresabschlüsse
- Runderlass vom 13. Dezember 2022 Erleichterungen zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts in den Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt aufgrund zu erwartender Engpässe bei der Energieversorgung mit Gas sowie des Anstiegs des Endstrompreises; Bezug: Erlass vom 26. September 2022
- Runderlass vom 8. März 2023 Kommunalaufsichtliche Unterstützung bei der Erstellung rückständiger Jahresabschlüsse
- Runderlass vom 29. November 2023 Kommunalaufsichtliche Maßnahmen bei der Erstellung rückständiger Jahresabschlüsse
- Runderlass vom 2. April 2024: Erleichterung für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse; Ergänzung zum Runderlass vom 22. April 2022
- Runderlass vom 29. Mai 2024 Verlängerung der Erleichterung für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025