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Der Verwaltungsaufbau des Landes Sachsen-Anhalt

Das am 3. November 2015 in Kraft getretene Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (Organisationsgesetz Sachsen-Anhalt ‑ OrgG LSA) regelt, wie in Art. 86 Abs. 2 der Landesverfassung vorgesehen, den allgemeinen Aufbau der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und seine räumliche Gliederung. Das Gesetz bestätigt den Verwaltungsaufbau und ‑umbau der zurückliegenden 25 Jahre.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Trägern der unmittelbaren Landesverwaltung und Trägern der mittelbaren Landesverwaltung.

Zur unmittelbaren Landesverwaltung zählen die Landesbehörden und Einrichtungen des Landes. Diese können auch in der Wirtschaftsform eines Landesbetriebes gemäß § 26 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt  (LHO) geführt werden.

Träger der mittelbaren Landesverwaltung sind die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise, die Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, die Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit, die der Aufsicht des Landes unterliegen, die staatlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts und die Beliehenen des Landes. Für die mittelbare Landesverwaltung gilt das OrgG LSA nur, soweit es dieses bestimmt.

Im Land Sachsen-Anhalt gibt es oberste, obere und untere Landesbehörden.

Oberste Landesbehörden im Sinne des OrgG LSA sind die Landesregierung, die Staatskanzlei und die Ministerien. Sie nehmen die Vorbereitung der Gesetzgebung und allgemein lenkende Aufgaben sowie zentrale Aufgaben der Planung, der Aufsicht und der Erfolgskontrolle wahr. Die Landtagsverwaltung und der Landesrechnungshof fallen nicht unter diese  Aufzählung, da sie nicht Teil der öffentlichen Verwaltung im Sinne von Art. 86 Abs. 1 der Landesverfassung sind. Von der hierarchischen Stellung her sind sie aber mit den obersten Landesbehörden vergleichbar und werden daher auch der obersten Organisationsstufe zugeordnet.

Obere Landesbehörden sind Behörden, die einer obersten Landesbehörde unmittelbar nachgeordnet sind und deren Zuständigkeit sich auf das gesamte Land erstreckt. Allgemeine obere Landesbehörde ist das Landesverwaltungsamt mit Sitz in Halle (Saale). Es nimmt alle Aufgaben der oberen Verwaltungsebene der Landesverwaltung wahr, soweit nicht die Zuständigkeit einer anderen Landesbehörde oder Einrichtung des Landes bestimmt ist, und sorgt für einen einheitlichen Verwaltungsvollzug. Weitere obere Landesbehörden sind z. B. das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt, Landesschulamt, Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt, das Landesamt für Umweltschutz, die Sozialagentur Sachsen-Anhalt etc..

Untere Landesbehörden sind Behörden, die einer obersten oder oberen Landesbehörde nachgeordnet und für regional abgegrenzte Teile des Landes zuständig sind, so z. B. die Polizeiinspektionen, die Finanzämter, die Justizvollzugsanstalten etc..

Einrichtungen des Landes sind insbesondere Schulen in Landesträgerschaft, Institute zur Aus- und Fortbildung oder zu Forschungszwecken sowie andere Stellen, die vorrangig verwaltungsinterne Aufgaben wahrnehmen sowie einen eigenen Bestand an Personal und sächlichen Mitteln haben, so  z. B. das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge, das Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt etc..

Die Aufbauorganisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts ist in der Organisationsübersicht dargestellt.

Der Strukturatlas gibt mit seinem umfangreichen Kartenmaterial, seinen Übersichten und Schaubildern einen Überblick über die regionale Gliederung der Landesbehörden und Einrichtungen sowie deren Aufbauorganisation und die ihnen zugewiesenen Aufgaben. Zu fast allen Behörden sind Organisationspläne und Übersichten sowie für mehrere Fachverwaltungen die räumliche Gliederung und die Zuständigkeitsbezirke in Karten enthalten. Abgerundet wird dieser Überblick durch Abschnitte über den Landtag mit seiner Verwaltung, den Landesrechnungshof, das Landesverfassungsgericht sowie die Kommunalverwaltung.

Die Adressen und Kontaktdaten aller Behörden und Einrichtungen des Landes mit ihren amtlichen Abkürzungen können dem Amtlichen Verzeichnis der Landesbehörden entnommen werden.

Stand: Juli 2020