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Verwaltungsmodernisierung und Funktionalreform

Mit dem seit 3. November 2015 in Kraft getretenen Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt (OrgG LSA) ist die Verwaltungsmodernisierung im § 2 gesetzlich definiert und verfolgt mehrere Ziele.

Die Verwaltung des Landes ist den Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie dem informationstechnischen Fortschritt entsprechend fortwährend weiterzuentwickeln.
Entscheidende Ziele sind dabei die Dienstleistungsorientierung und die Bürgernähe der Verwaltung einschließlich der Ausrichtung auf die Sicherung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Entwicklung des Landes, insbesondere auf die besonderen Belange der Wirtschaft, soziale Ausgewogenheit und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Wirksamkeit, Qualität und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

Die Aufgabenwahrnehmung der Landesverwaltung ist so zu organisieren, dass die Aufgaben mit geringstmöglichem Aufwand erfüllt werden und mit den vorhandenen Mitteln ein bestmögliches Ergebnis erzielt wird.

Alle Aufgaben der Landesverwaltung einschließlich der staatlichen Aufgaben der mittelbaren Landesverwaltung zur Erfüllung nach Weisung sind laufend kritisch daraufhin zu überprüfen, ob deren Wahrnehmung erforderlich ist oder ihre Erledigung zweckmäßiger oder wirtschaftlicher ausgestaltet werden kann.

Staatliche Aufgaben sollen unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und einer zweckmäßigen und wirtschaftlichen Aufgabenwahrnehmung auf die Kommunen zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden - Funktionalreform. Im Land Sachsen-Anhalt sind zwei Funktionalreformen durchgeführt worden.

Mit dem Ersten Funktionalreformgesetz sind Aufgaben aus den Bereichen Inneres, Wirtschaft und Arbeit, Kultus, Bau und Verkehr sowie Umwelt und Landwirtschaft auf die Landkreise und kreisfreien Städte verlagert worden. Diese Verlagerung erfolgte nach der Ersten Kreisgebietsreform von 1994.

Das Zweite Funktionalreformgesetz verlagerte Aufgaben aus den Bereichen Forsten, Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Veterinärwesen, Verbraucherschutz, Soziales, Baurecht und Verkehr. Diese Verlagerung erfolgte nach der Zweiten Kreisgebietsreform von 2007.

Stand: Mai 2017