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EU-Recht und Vergaberecht im kommunalen Bereich

Betreute Rechtsgebiete

Die Ansiedlung der Einheit in die Kommunalabteilung des MI trägt der Notwendigkeit Rechnung, die Beachtung des höherrangigen EU-Rechts notfalls auch mit aufsichtsrechtlichen Mitteln durch zu setzen. Neben Beratung, Aufsicht und Behandlung von Beschwerden umfasst die Zuständigkeit auch sogenannte EU-Vertragsverletzungsverfahren, deren Bearbeitung neben der reinen Berichterstattung und rechtlichen Stellungnahme auch die Vertretung der Interessen der kommunalen Körperschaften gegenüber der EU-Kommission (vermittelt durch andere staatliche Organisationseinheiten) beinhaltet.

Neben allgemeinen europarechtlichen Grundsatzfragen werden schwerpunktmäßig Fragen  des EU-Beihilfenrechts, des Vergaberechts und des EU-Dienstleistungsrechts behandelt. In diesen Rechtsgebieten geht es im Kern um den Schutz und die Förderung des Wettbewerbs und des europäischen Binnenmarkts.

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EU-Beihilfenrecht

Das EU-Beihilfenrecht untersagt dem Staat den Wettbewerb zwischen den Unternehmen durch das Einräumen wirtschaftlicher Vorteile zu beeinträchtigen. Beihilfen sind nur dann zulässig, wenn sie von der EU-Kommission genehmigt oder aufgrund einer EU-Rechtsvorschrift freigestellt sind. Daher besteht auch der Schwerpunkt der beihilfenrechtlichen Tätigkeit in der Beratung der Kommunen bei der Anwendung der einschlägigen eu-beihilfenrechtlichen Bestimmungen (insbesondere des "Almunia-Paketes").

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Vergaberecht

Durch Beachtung des Vergaberechts soll der Staat transparent und diskriminierungsfrei öffentliche Aufträge ausschreiben, um einerseits wirtschaftlich und sparsam, andererseits jedoch auch ohne Bevorzugung einheimischer Anbieter zu beschaffen. Der Beratungsschwerpunkt der Kommunen besteht hier beim EU- und nationalen Vergaberecht sowie dem Landesvergabegesetz - LVG LSA.

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EU-Dienstleistungsrecht

Das EU-Dienstleistungsrecht hat das Ziel, grenzüberschreitende Niederlassungen sowie Erbringung von Dienstleistungen (Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit) zu fördern, indem im nationalen Recht vor allem rechtliche Hürden für Dienstleister aus anderen Mitgliedstaaten abgebaut werden.

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Besondere Beratungsleistungen

Auf der Internetseite des Innenministeriums gibt es  drei Internetforen, jeweils für das EU-Beihilfenrecht, das  Vergaberecht (Landesvergabegesetz, VOB/A, VOL/A) und für das EU-Dienstleistungsrecht.

Ein Internetforum (lat. forum, Marktplatz), auch Diskussionsforum, ist ein Platz zum Austausch und Archivierung von Meinungen und Erfahrungen. Die Kommunikation findet dabei asynchron, das heißt nicht in Echtzeit statt. Die oben genannten Internetforen richten sich direkt an alle kommunalen Anwender in den Kommunen und Kommunalaufsichten, die einerseits Fragen stellen, Antworten erhalten, aber auch Rechtsauffassungen diskutieren können. Der Vorteil besteht in der zentralen Speicherung und Verfügbarkeit der Antworten, bzw. Diskussionsbeiträge; eine Antwort muss nur einmal gegeben werden und ist somit für alle Kommunen verfügbar.

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