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Islamismus/Salafismus/Jihadismus und Ausländerextremismus

Hinsichtlich der Gefährdung durch den islamistischen Extremismus ist Sachsen-Anhalt grundsätzlich wie alle anderen Bundesländer betroffen, auch wenn das zu verzeichnende Personenpotenzial mit ca. 150 Personen erheblich geringer ausfällt als insbesondere in den westlichen Bundesländern. Allerdings ist die Anzahl der in Sachsen-Anhalt lebenden Muslime im Rahmen der aktuellen Migrationsbewegungen größer geworden und somit auch der quantitative Umfang der islamischen Gemeinden im Land. Damit wächst eben auch die Möglichkeit, dass religiös-islamisch begründete Extremismen auf einen größeren Resonanzboden stoßen können.

Hierbei übt insbesondere der Salafismus eine hohe Anziehungskraft aus. Das verfassungsschutzrelevante salafistische Spektrum wird in die Kategorien „politischer Salafismus“ und „jihadistischer Salafismus“ unterteilt. Beide Strömungen teilen ähnliche ideologische Grundlagen und Ziele, aber während politische Salafisten die Gesellschaft von innen heraus durch Missionierung islamkonform umgestalten wollen, setzen jihadistische Salafisten auf den gewaltsamen Kampf zur Durchsetzung ihrer Ziele. In Sachsen-Anhalt bewegt sich die Zahl der Salafisten im mittleren zweistelligen Bereich mit steigender Tendenz.

Islamisten, Salafisten und Jihadisten ist gemein, dass sie den Islam nicht als Religion und ethisch-spirituelle Lebensorientierung verstehen wie die Mehrzahl der Muslime in Sachsen-Anhalt. Vielmehr ist der Islam für sie ein ideologisch-religiöses System, eine von Gott gegebene Ordnung, die es kompromisslos in allen Bereichen der Gesellschaft durchzusetzen gilt. Die daraus abgeleiteten Regeln besitzen normative Absolutheit. Damit steht der islamistische Extremismus im Widerspruch zu den im Grundgesetz verankerten Grundsätzen der freien Meinungsäußerung und Religionsausübung, der Volkssouveränität, der Trennung von Staat und Kirche sowie der allgemeinen Gleichberechtigung.

Von den (nichtislamistischen) ausländerextremistischen Organisationen unterhält allein die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) Strukturen in Sachsen-Anhalt, die wiederum meist versammlungsrechtliche Aktivitäten der seit 1993 mit einem vereinsrechtlichen Betätigungsverbot belegten Organisation nach sich ziehen. Meist stehen die Haftsituation des in der Türkei inhaftierten PKK-Führers, Abdullah ÖCALAN, die jeweils aktuelle Situation in Syrien und die Lage der Kurden in der Türkei im Mittelpunkt. Der Organisation gelingt es regelmäßig, bundesweit Tausende von Anhängern zu mobilisieren.

 

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